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Title: Gottes zukünftige und gegenwärtige Pläne mit seiner Gemeinde
Author: Dieter Zimmer
Passage: Offenbarung 1, 9 (Offenbarung des Johannes) und Daniel 2, 44 und Daniel 7, 14+27 und 1. Korinther 15, 24 (Erster Korintherbrief) und Offenbarung 11, 15 (Offenbarung des Johannes) und Offenbarung 1, 9 (Offenbarung des Johannes) und Matthäus 25, 14-30 (Matthäus-Evangelium, Mt.) und Lukas 19, 11-27 (Lukas-Evangelium, Lk.) und Matthäus 25, 21+23 (Matthäus-Evangelium, Mt.) und Lukas 19, 17-19 (Lukas-Evangelium, Lk.) und 2. Timotheus 2, 9-12 (Zweiter Timotheusbrief)
Language: german (Germany, Austria, Liechtenstein, Switzerland)
Category: Bible study
Date/Time: 02.1999
Pages: 8
ID: 30670
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Keywords: Philadelphia, Kreuz und Reich Nr.2 Febr./März 1999, Seite 6-16 - Gottes zukünftige und gegenwärtige Pläne mit seiner Gemeinde 1. Das Ziel der Gemeinde ist die Herrschaft mit Jesus Christus a) Die Bedeutung des griechischen Wortes "basileia" b) Die treuen Knechte in den Gleichnissen Jesu c) Der Zusammenhang von dulden und herrschen d) Die Gläubigen werden die Welt richten e) Die Gemeinde wird mit Jesus auf seinem Thron sitzen 2. Das Ziel der Ungläubigen ist das Gericht 2. Zum Jetzt der Gemeinde gehört Leiden um Jesu willen a) Bedrängnis, Trübsal und Verfolgung b) Leiden dient zur Prüfung und Läuterung c) Verfolgung beginnt mit übler Nachrede. Musterreligionsgesetze. Der Trend der Zeit ist gegenwärtig der zur multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft. Verstärkt wird er sicherlich in Deutschland in den nächsten Jahren noch, wenn die Pläne der neuen SPD-Regierung zur Ausführung kommen, dass nämlich Ausländer schon nach 8 Jahren Aufenthalt im Land die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten sollen. Unsere Religionsgesetze müssen diesem Trend in Zukunft gewiss verstärkt Rechnung tragen. Das religiöse Klima ist heute bereits so, dass man seine Meinung zwar offen vertreten darf, es aber gleichzeitig von vielen schon als zu ahndendes Vergehen angesehen wird, bei Andersgläubigen Menschen zu gewinnen. Wie die Gesetzgebung im Europa der Zukunft aussehen wird, können wir meines Erachtens gut an den Religionsgesetzen der Folgestaaten der ehemaligen UdSSR studieren. Nehmen wir z. B. das Gesetz "Über Gewissensfreiheit und religiöse Organisationen" der Republik Usbekistan (erschienen in der usbekischen Zeitung Kaschkandarja vom 20. Mai 1998, zitiert in den Nachrichten des Missionswerkes Friedensstimme, Gimborner Straße 20, 51709 Marienheide-Kotthausen, S.12-13). Dort lesen wir: Artikel 1. Das Ziel des gegenwärtigen Gesetzes ist es, jedem das Recht der Gewissens- und Glaubensfreiheit und die Gleichheit der Bürger unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit zu gewähren... Artikel 3. Recht auf Gewissensfreiheit... Es ist unzulässig, Minderjährige gegen ihren Willen, gegen den Willen ihrer Eltern oder deren Vertreter in religiöse Organisationen hineinzuziehen oder sie religiös zu belehren. Artikel 5. Trennung der Religion vom Staat... Der Staat unterstützt den Frieden und die Eintracht zwischen den religiösen Konfessionen. Tätigkeiten, die dazu beitragen, dass Gläubige aus einer Konfession in eine andere übertreten (Proselytismus), sowie jegliche andere missionarische Tätigkeit sind verboten. Personen, die sich durch Übertreten dieser Regel schuldig machen, tragen dafür eine durch die Gesetzgebung festgelegte Verantwortung. Artikel 9. Religiöse Lehranstalten... Personen, die an religiösen Lehranstalten religiöse Disziplinen unterrichten, müssen eine religiöse Ausbildung haben und dürfen ihre Tätigkeit nur mit einer Erlaubnis des entsprechenden zentralen Verwaltungsorgans verwirklichen. Das Unterrichten religiöser Glaubenslehren in privater Form ist verboten. Artikel 19. Religiöse Literatur und Gegenstände religiöser Bestimmung... Die Herstellung, Lagerung und...
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