Allgemeinde Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen (10.12.1948) rechtlich nicht bindend * Alle Menschen haben die gleiche Würde und die gleichen Rechte (Artikel 1) * Keine Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer Überzeugung, nattionaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt, Stand (Artikel 2) * Recht auf Leben, Freiheit, Sicherheit (Artikel 3) * Verbot von Sklaverei und Sklavenhandel (Artikel 4) * Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung/Strafe (Artikel 5) * Rechtsfähigkeit (Artikel 6) * Gleichheit vor dem Gesetz (Artikel 7) * Gleichheit vor den Gerichten; Verurteilung nur aufgrund von vorher erlassenen Gesetzen und nach * Anhörung in öffentlichem Verfahren (Artikel 8-11) * Recht auf Privatleben (Artikel 12) * Recht auf freie Wahl des Wohnorts und auf Auswanderung (Artikel 13) * Recht auf Asyl (Artikel 14) * Recht auf Staatsangehörigkeit (Artikel 15) * Recht auf Heirat und freie Wahl des Ehepartners; Schutz der Familie als "natürliche und grundlegende Einheit der Gesellschaft" durch Staat und Gesellschaft (Artikel 16) * Recht auf Eigentum (Artikel 17) * Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit einschließlich Religionswechsel (Artikel 18) * Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit (Artikel 19) * Recht auf Versammlungs- und Vereinsfreiheit (Artikel 20) * Recht auf Teilnahme am allgemeinen Wahlrecht (Artikel 21) * Recht auf soziale Sicherheit (Artikel 22 + 25 + 28) * Recht auf Arbeit, freie Berufswahl, gerechte Bezahlung (Artikel 23) * Recht auf Erholung, Freizeit und bezahlte Ferien (Artikel 24) * Recht auf Bildung (Artikel 26) * Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben; Schutz von geistigen und materiellen Interessen (Artikel 27) * Einschränkungen und Pflichten gegenüber der Gemeinschaft (Artikel 29) * Verbot jeder Zuwiderhandlung (Artikel 30) Allgemeines Die Menschrechte (MR) sind vielfältige Facetten einer einzigen Grundidee: Anerkennung und rechtlicher Schutz der menschlichen Würde. "Der Behauptung von Menschenrechten liegt der Anspruch zugrunde, dass alle Menschen das gleiche Recht darauf haben, als Person behandelt zu werden – ungeachtet ihrer Unterschiede in Rasse, Religion, Geschlecht, Politik oder sozialem und ökonomischem Status." (Arthur F. Holmes) MR sind (a) universell (unabhängig von ihrer Anerkennung); sie gelten für jeden Menschen aufgrund seines Menschseins (also nicht, weil z. B. eine Regierung sie ihren Bürgern zuerkennt). (b) egalitär: Jeder Mensch ist mit gleichen Rechten ausgestattet (was nicht dasselbe ist wie Chancengleichheit – niemand darf aufgrund von Rasse, Farbe, Geschlecht, Herkunft etc. bevorzugt oder benachteiligt werden; aber faktisch gibt es Differenzierungen wegen Krankheit, Behinderung, Begabung usw.). (c) unteilbar: Sie müssen in ihrer Gesamtheit verwirklicht werden (Bsp.: Ohne Recht auf Nahrung nützt Recht auf Freiheit nichts). Aus der MR-Idee muss Praxis werden; MR verlangen vom Individuum und vom Staat aktives Gestalten; sie sind Leitprinzipien für private und staatliche Tätigkeit. Allerdings ist dazu die Konkretisierung...